Erbrecht
8 Minuten Lesezeit

Brauche ich ein Testament?

Porträt von Rechtsanwalt Andreas Schruff als Author
Von Andreas Schruff
17.04.2026

„Brauche ich ein Testament?“ – diese Frage stellen sich viele erst, wenn ein konkreter Anlass entsteht: Kauf einer Immobilie, Geburt eines Kindes, Heirat oder Unternehmensgründung. Für die meisten Konstellationen lohnt sich ein genauer Blick, ob die gesetzliche Erbfolge wirklich zu den eigenen Vorstellungen passt – oder ob ein Testament notwendig ist, um Streit, Steuernachteile und ungeplante Ergebnisse zu vermeiden.

I. Ausgangs­lagen: Single, Ehepaar, Kinder, Immobilie, Unternehmen

Ob ein Testament sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer Lebenssituation ab. Typische Konstellationen:

  1. Single ohne Kinder
    Hier greift die gesetzliche Erbfolge: Zunächst erben Eltern und Geschwister, später weitere Verwandte. Wer stattdessen enge Freunde, einen Lebenspartner oder bestimmte Projekte bedenken möchte, braucht ein Testament.
  2. (Ehe-)Paare ohne Kinder
    Ohne Testament erbt der überlebende Ehegatte nicht automatisch „alles“, sondern regelmäßig gemeinsam mit Verwandten des Verstorbenen (z.B. Eltern, Geschwister). Das passt oft nicht zu dem Wunsch, den Partner vollständig abzusichern.
  3. Familien mit Kindern
    Eltern gehen häufig davon aus, dass „die Kinder das schon gerecht regeln“. In der Praxis führen unterschiedliche Lebenssituationen (Immobilie, Engpass bei einem Kind, Patchwork) ohne Testament schnell zu Konflikten, weil die Gesetzeslage nicht unbedingt „gefühlte Gerechtigkeit“ oder familiäre Besonderheiten abbildet.
  4. Immobilieneigentümer
    Gehört Ihnen ein Haus oder eine Eigentumswohnung, entstehen ohne Testament oft Erbengemeinschaften. Mehrere Erben müssen gemeinsam entscheiden – über Nutzung, Verkauf, Vermietung. Das führt nicht selten zu Blockaden oder Zwangsverkäufen.
  5. Unternehmer und Freiberufler
    Ohne klare Nachfolgeregelung kann ein Unternehmen im Erbfall handlungsunfähig werden: Erben sind sich uneins, Banken werden nervös, Verträge müssen neu verhandelt werden. Ein Testament – oft kombiniert mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen – ist hier besonders wichtig.

II. Gesetzliche Erbfolge in Grundzügen

Wenn kein Testament existiert, gilt die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Vereinfacht:

  • Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Nachkommen.
  • Erben zweiter Ordnung sind Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen).
  • Erben dritter Ordnung sind Großeltern und deren Nachkommen usw.

Der Ehegatte erbt neben Verwandten mit. Die genaue Quote hängt vom Güterstand (z.B. Zugewinngemeinschaft) und der vorhandenen Verwandtschaftsordnung ab. Beispiel: In der typischen Konstellation „Ehepaar mit Kindern“ erbt der Ehepartner meist 1/2, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Das bedeutet: Der überlebende Partner ist plötzlich mit den eigenen Kindern Miteigentümer von Vermögen und Immobilien mit sämtlichen Mitspracherechten.

III. Zwischenfazit

Die gesetzliche Erbfolge ist damit ein „Standardprogramm“, das nicht auf Ihre persönliche Situation angepasst ist. Wer klare Vorstellungen hat – etwa zur Absicherung des Partners, zur Verteilung zwischen Kindern oder zur Unternehmensnachfolge – sollte diese aktiv gestalten.

IV. Typische Fehlannahmen rund um das Erbe

Rund um Testament und Erbrecht halten sich hartnäckig Fehlannahmen:

  1. „Mein Partner erbt automatisch alles.“
    Das stimmt ohne Testament in der Regel nicht. Der Ehegatte teilt sich den Nachlass meist mit Kindern oder anderen Verwandten. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften besteht sogar überhaupt kein gesetzliches Erbrecht des Partners – ohne Testament erbt er oder sie nichts.
  2. „Die Kinder erben automatisch gerecht.“
    Das Gesetz teilt nach Quoten, nicht nach Bedürfnissen oder Fairnessgefühlen. Ein Kind, das sich intensiv um die Eltern kümmert oder im Elternhaus wohnt, ist gesetzlich nicht automatisch bessergestellt. Ohne Testament sind alle Kinder gleich berechtigt – auch wenn die Lebenssituationen sehr unterschiedlich sind.
  3. „Wir brauchen kein Testament, bei uns gibt es keinen Streit.“
    Streit entsteht häufig erst im Erbfall – nicht selten ausgelöst durch unterschiedliche Erwartungen, wirtschaftliche Zwänge (z.B. Kredit, Scheidung eines Kindes) oder neue Partner der Kinder. Ein klares Testament kann Konflikte deutlich reduzieren.
  4. „Ich kann später immer noch ein Testament machen.“
    Zwar ist eine Testamentserrichtung bis ins hohe Alter möglich. In der Praxis kommt es aber oft vor, dass Krankheit oder plötzliche Ereignisse die rechtzeitige Gestaltung verhindern – oder zu Diskussionen über Testierfähigkeit führen.

V. Situationen, in denen ein Testament besonders wichtig ist

Ein Testament ist nicht für jeden zwingend, aber in bestimmten Konstellationen sehr zu empfehlen:

  1. Patchwork-Familien
    Gibt es Kinder aus verschiedenen Beziehungen, führt die gesetzliche Erbfolge häufig zu Ergebnissen, die niemand wollte: Stiefkinder gehen leer aus, „falsche“ Kinder werden Miteigentümer von Immobilien, der neue Partner ist schlecht abgesichert.
  2. Ehepaare mit Immobilie
    Wer sicherstellen möchte, dass der überlebende Partner im Haus bleiben kann, ohne mit Kindern oder Schwiegerverwandten um Anteile und Auszahlungen zu ringen, sollte eine klare testamentarische Regelung treffen (z.B. Berliner Testament, Vor- und Nach-erbschaft, Vermächtnis, Vorausvermächtnisse, Testamentsvollstreckung).
  3. Unternehmen, Praxis oder Beteiligungen
    Unternehmer, Freiberufler und Gesellschafter sollten ihre Nachfolge nicht allein der gesetzlichen Erbfolge überlassen. Ohne Testament und abgestimmte gesellschaftsrechtliche Regelungen drohen Handlungsunfähigkeit, Streit unter Erben und wirtschaftliche Schäden.
  4. Nichteheliche Lebensgemeinschaften
    Partner ohne Trauschein haben kein gesetzliches Erbrecht. Wer seinen Lebenspartner absichern möchte, braucht zwingend eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag).
  5. Besondere Wünsche und Konstellationen
    Wer einzelne Personen besonders bedenken, bestimmte Kinder stärker unterstützen oder auch eine Stiftung, gemeinnützige Organisation oder Freunde berücksichtigen möchte, kann dies nur mit Testament oder Erbvertrag verlässlich regeln.

VI. Kurz-Check Testament­bedarf

Ob Sie tatsächlich ein Testament brauchen, hängt von Ihren persönlichen Zielen und Ihrer Vermögenssituation ab. Ein kurzer, strukturierter „Testament-Check“ klärt meist in wenigen Punkten:

  • Wer würde nach aktueller Gesetzeslage erben?  
  • Passt dieses Ergebnis zu Ihren Wünschen – insbesondere in Bezug auf Partner, Kinder, Immobilie oder Unternehmen?  
  • Gibt es Konstellationen, die ohne Testament wahrscheinlich zu Streit oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen?  

Wenn Sie unsicher sind, ob die gesetzliche Erbfolge für Sie passt oder ob Sie ein Testament benötigen, lohnt sich eine kurze rechtliche Einschätzung. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen – und sorgen dafür, dass später wirklich diejenigen abgesichert werden, die Ihnen wichtig sind.

Klärung statt Unsicherheit.

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