Frühzeitig regeln. Streit vermeiden.
Ein Todesfall bringt nicht nur Emotionen, sondern auch rechtliche Fragen mit sich. Ich unterstütze Sie dabei, den Nachlass zu regeln, Streit zu vermeiden und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Den Nachlass frühzeitig klar regeln
Eine vorausschauende Regelung schafft Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen. Ich unterstütze bei Testamenten, Nachlassplanung und rechtlichen Fragen zur Vermögensübertragung.
Auch im Erbfall helfe ich, Ansprüche zu klären und Konflikte zu vermeiden und notfalls ihre Rechte – auch gerichtlich – durchzusetzen.

Drei zentrale Themen im Erbrecht
Erbrechtliche Fragen betreffen Familie, Vermögen und Verantwortung.
Hier sind die häufigsten Anliegen.
Testament & Nachlassregelung
Ein klar formuliertes Testament sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird und spätere Konflikte vermieden werden. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung von Testamenten und der rechtssicheren Nachlassplanung.
Typische Themen
Testament erstellen
Berliner Testament
Vermächtnis regeln
Erbfolge gestalten
Schenkungen zu Lebzeiten
Nachlassplanung
Enterben
Pflichtteilsansprüche
Ich prüfe, ob Pflichtteilsansprüche bestehen und unterstütze dabei, berechtigte Forderungen geltend zu machen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Typische Themen
Pflichtteil berechnen
Pflichtteilsanspruch durchsetzen
Pflichtteil nach Enterbung
Pflichtteilsergänzung-Anspruch
Pflichtteilsverzicht
Erbauseinandersetzung
Wenn mehrere Erben beteiligt sind, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft. Ich unterstütze dabei, den Nachlass zu ordnen, Streitigkeiten zu lösen und eine faire Verteilung zu erreichen.
Typische Themen
Erbengemeinschaft auflösen
Nachlass aufteilen
Erbstreitigkeiten lösen
Immobilien im Nachlass
Erbauseinandersetzung
Klare Leistungen.
Klare Kosten.
Wir finden eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt.
Das sagen meine Mandanten
„Klare Handlungsempfehlungen"
„Ich möchte mich nochmals herzlich für die Erbrechtliche Beratung bezgl. meines Testaments und des Erbfalls bedanken. Ihr ganzheitlicher und lösungsorientierter Ansatz, sowie ihre klaren Handlungsempfehlungen, vor allem in Bezug auf die Erbfolge, haben mir sehr geholfen. Ich habe mich bei Ihnen jederzeit sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement.“
Was Sie jetzt wissen sollten.
Die wichtigsten Antworten zu Testament, Pflichtteil, Nachlassregelung und meiner Beratung.
Ich arbeite – soweit möglich – mit klar strukturierten Leistungspaketen, damit Sie die Kosten vorab kennen. In einem kostenfreien ersten Gespräch klären wir das sinnvolle Vorgehen und Ihre Optionen. Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, richtet sich die Vergütung nach den für gewöhnlich gesetzlichen Vorgaben.
Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Diese Form ist weit verbreitet, kann aber Pflichtteilsansprüche auslösen oder eine vermeidbare erbschaftssteuerliche Belastung mit sich bringen.
Ein erstes Gespräch dauert etwa ca. 20 Minuten. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen. Komplexere Anliegen und ein möglicher weiterer Beratungsbedarf werden im Anschluss besprochen.
Zunächst wird das Testament eröffnet und die Erben festgestellt. Falls erforderlich, wird ein Erbschein beantragt. Die Erben entscheiden über Annahme oder Ausschlagung. Anschließend wird der Nachlass gesichert, geordnet und verwaltet – einschließlich Schulden und Steuern. Abschließend erfolgt die Verteilung.
Das hängt von Ihrer familiären Situation und Ihrem Vermögen ab. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer den eigenen Vorstellungen entspricht. Ein Testament schafft Klarheit und vermeidet Konflikte.
Ehepartner und Kinder haben in der Regel Anspruch auf einen Pflichtteil – einen Mindestanteil am Nachlass. Eine vollständige Enterbung ist daher nur eingeschränkt möglich.
Ein Testament kann grundsätzlich jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind oder nicht aus vorherigen Testamenten/Erbverträgen eingeschränkt sind. Wichtig ist, dass Änderungen rechtlich korrekt erfolgen.
Ja. Wenn Ihnen ein Pflichtteil oder ein anderer Erbanspruch zusteht und dieser nicht erfüllt wird, können Ansprüche auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Vermögen wird dann nach festen Regeln auf Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte verteilt. Diese Regelung entspricht nicht immer dem tatsächlichen Wunsch des Erblassers.
Mit guter Planung lassen sich Erbschaftssteuern häufig reduzieren. Schenkungen zu Lebzeiten oder eine durchdachte Nachlassstruktur können sinnvoll sein. Die steuerliche Gestaltung erfolgt dabei in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Ein Erbvertrag ist bindender als ein Testament und bedarf der Zustimmung aller Vertragspartner. Er bietet sich besonders für Ehepartner oder zur gegenseitigen Absicherung an. Nach dem Tod eines Vertragsteils lässt er sich in der Regel nur noch schwer ändern.
Noch Fragen offen?
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Regeln Sie den Nachlass mit Klarheit und Ruhe.
Schaffen Sie Sicherheit und vermeiden Sie spätere Konflikte.
