Erbrecht

Pflichtteilsansprüche prüfen und durchsetzen

Sie wurden enterbt oder haben weniger erhalten, als Ihnen zusteht? Lassen Sie Ihren Pflichtteil konsequent prüfen und durchsetzen. Wir schaffen Klarheit über den Nachlass und sichern Ihre Ansprüche. Wir verhandeln Ihre Interessen mit den Erben und setzen diese, wenn nötig, gerichtlich durch.

Im Detail

Enterbt heißt nicht rechtlos

Wer durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, geht nicht automatisch leer aus. Kindern, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen weiteren Angehörigen kann ein Pflichtteilsanspruch zustehen. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geschützter Mindestanspruch und beträgt regelmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Der Anspruch besteht allerdings nicht „automatisch auf dem Konto“. Sie müssen wissen, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind, wie hoch der Nachlass tatsächlich ist und welche Auskünfte Sie von den Erben verlangen können. Erst dann lässt sich der Pflichtteil berechnen und wirksam durchsetzen.

Der Nachlass ist oft größer als die erste Auskunft

Pflichtteilsansprüche scheitern selten daran, dass es kein Recht gibt. Das eigentliche Problem ist meist die Informationslücke: Der Erbe kennt Konten, Immobilien, Depots, Versicherungen, Verbindlichkeiten und frühere Vermögensübertragungen – der enterbte Angehörige oft nicht.

Eine bloße Aufstellung oder mündliche Auskunft reicht deshalb häufig nicht aus, um den Pflichtteil verlässlich zu berechnen. Unvollständige Angaben, zu niedrige Bewertungen oder nicht berücksichtigte Schenkungen können dazu führen, dass Ihr Anspruch deutlich zu gering angesetzt wird.

Wer den Nachlass nicht kennt, kann seinen Pflichtteil nicht richtig durchsetzen.

Es geht daher nicht darum, schnell irgendeinen Betrag zu akzeptieren. Es geht darum, den Nachlass strukturiert offenzulegen, Werte belastbar zu bewerten und erst dann eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu treffen.

Was Sie riskieren, wenn Sie sich auf die Angaben der Erben verlassen

Im Pflichtteilsrecht entscheidet nicht nur die rechtliche Quote. Entscheidend ist, welche Werte tatsächlich zum Nachlass gehören und welche Positionen zusätzlich zu berücksichtigen sind.

Unvollständige Nachlassauskunft

Ohne eine vollständige und nachvollziehbare Auskunft bleibt offen, ob Konten, Depots, Lebensversicherungen, Immobilien, Beteiligungen, Forderungen oder wertvolle Gegenstände vollständig erfasst wurden.

Schenkungen werden nicht berücksichtigt

Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann das den Pflichtteil erhöhen. Gerade Immobilienübertragungen, größere Geldbeträge, Schuldübernahmen oder unentgeltliche Nutzungsrechte werden bei einer schnellen privaten Abrechnung oft übersehen.

Immobilien und Unternehmen werden zu niedrig bewertet

Eine unzutreffende Bewertung von Immobilien, Gesellschaftsanteilen oder wertvollen Gegenständen wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des Pflichtteils aus. Eine erste Schätzung oder ein pauschaler Wertansatz genügt häufig nicht.

Sie akzeptieren eine zu frühe Vergleichszahlung

Ein schneller Vergleich kann attraktiv wirken, wenn die familiäre Situation belastend ist. Wer sich jedoch vor vollständiger Auskunft und Bewertung einigt, verzichtet möglicherweise endgültig auf Ansprüche, deren Umfang noch gar nicht bekannt war.

Fristen und Zinsen bleiben ungenutzt

Pflichtteilsansprüche unterliegen der Verjährung. Auch Fragen zu Auskunft, Bezifferung, Zahlungsaufforderung und Verzugszinsen sollten rechtzeitig und strategisch behandelt werden.

Pflichtteil durchsetzen heißt: Auskunft, Bewertung, Zahlung

Ein Pflichtteilsverfahren ist kein bloßes Rechenproblem. Es ist ein strukturierter Prozess, in dem Informationen beschafft, Werte geprüft und Ansprüche konsequent geltend gemacht werden.

Vollständige Auskunft verlangen

Wir machen Ihre Auskunftsansprüche geltend und fordern eine nachvollziehbare Darstellung des Nachlasses. Je nach Ausgangslage kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis erforderlich sein.

Schenkungen und ergänzungspflichtige Werte prüfen

Wir prüfen frühere Zuwendungen des Erblassers und bewerten, ob diese bei der Pflichtteilsergänzung zu berücksichtigen sind. Gerade hier kann erheblicher zusätzlicher Anspruchswert liegen.

Nachlasswerte belastbar bewerten

Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen, Kunst, Sammlungen oder sonstige werthaltige Gegenstände müssen nachvollziehbar bewertet werden. Wir prüfen, welche Unterlagen und Bewertungen erforderlich sind.

Anspruch berechnen und verhandeln

Sobald der Nachlass aufgearbeitet ist, berechnen wir den Pflichtteil und verhandeln eine wirtschaftlich tragfähige Lösung. Ihr Ziel ist nicht nur eine schnelle Antwort, sondern die Durchsetzung des Betrags, der Ihnen tatsächlich zusteht.

Konsequent gerichtlich durchsetzen

Wenn Erben Auskunft verweigern, Werte verschleiern oder keine angemessene Zahlung leisten, vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht. Dabei behalten wir Kosten, Dauer und eine sinnvolle Vergleichsstrategie im Blick.

Warum anwaltliche Begleitung? - Warum Sie Ihren Pflichtteil nicht dem Zufall überlassen sollten

Pflichtteilsberechtigte stehen häufig vor einem strukturellen Nachteil: Sie haben keinen unmittelbaren Zugriff auf die Unterlagen und müssen sich auf Angaben der Personen verlassen, die den Nachlass verwalten oder selbst davon profitieren.

Als Ihr Anwalt übernehme ich die Kommunikation mit den Erben, strukturiere die Auskunfts- und Bewertungsphase und verfolge Ihre Ansprüche konsequent. Sie müssen nicht selbst familiäre Konflikte führen, Unterlagen hinterherlaufen oder entscheiden, ob ein Vergleich zu früh kommt.

Bei komplexen Nachlässen – etwa mit Immobilien, Unternehmen oder größeren Vermögensübertragungen – arbeiten wir bei Bedarf mit spezialisierten Gutachtern und Steuerberatern zusammen. Für Sie bleibt der Ablauf klar: Wir bleiben Ihr zentraler Ansprechpartner und steuern die rechtliche Durchsetzung.

Nicht mit einer Zahl abspeisen lassen. Erst den Nachlass verstehen, dann den Pflichtteil sichern.

Wann Sie Ihren Pflichtteil prüfen lassen sollten

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• Sie wurden durch Testament oder Erbvertrag enterbt.
• Sie haben nur einen kleinen Betrag erhalten und kennen den Nachlass nicht.
• Der Erbe reagiert nicht oder verweist Sie ohne Unterlagen auf eine pauschale Summe.
• Sie vermuten, dass es Immobilien, Depots, Versicherungen oder Unternehmenswerte gibt.
• Sie wissen von früheren Schenkungen an Geschwister, den Ehegatten oder andere Angehörige.
• Es besteht Streit über die Bewertung einer Immobilie oder eines Unternehmens.
• Sie möchten eine familiäre Eskalation vermeiden, aber Ihre Rechte nicht aufgeben.
• Sie wollen prüfen lassen, ob der angebotene Vergleich wirklich angemessen ist.

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Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Kinder und Ehegatten des Erblassers, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt sein.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt regelmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Seine konkrete Höhe hängt daher von der familiären Situation, dem Güterstand, weiteren Erben und dem tatsächlichen Wert des Nachlasses ab.

Was kann ich tun, wenn der Erbe keine vollständige Auskunft erteilt?

Sie können Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen und unter Umständen ein notarielles Nachlassverzeichnis fordern. Wenn Auskünfte verweigert oder unvollständig erteilt werden, können die Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt werden.
Ablauf

So setzen wir Ihren Pflichtteil durch

Anspruch und Ausgangslage prüfen

Wir prüfen Testament, Erbfolge, Ihre Pflichtteilsberechtigung sowie die bislang bekannten Nachlasswerte. Sie erhalten eine erste klare Einschätzung zu Anspruch, Vorgehen und den nächsten erforderlichen Unterlagen.

Nachlass offenlegen und Werte prüfen

Wir fordern die notwendigen Auskünfte und Unterlagen von den Erben an, prüfen Nachlassverzeichnis, Schenkungen und Bewertungen und identifizieren offene oder widersprüchliche Positionen.

Pflichtteil beziffern und Zahlung durchsetzen

Wir berechnen Ihren Anspruch, führen Vergleichsverhandlungen und setzen Ihre Forderung bei Bedarf gerichtlich durch. Ziel ist eine rechtlich belastbare und wirtschaftlich angemessene Lösung.

Das sagen meine Mandanten

„Klare Handlungs­empfehlungen"

„Ihr ganzheitlicher und lösungsorientierter Ansatz, sowie ihre klaren Handlungsempfehlungen haben mir sehr geholfen. Ich habe mich bei Ihnen jederzeit sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement."

Gut Beraten bei Andreas Schruff

Pflichtteil sichern, bevor Werte verloren gehen

Wenn Sie enterbt wurden oder Zweifel an den Angaben zum Nachlass haben, sollten Sie Ihren Anspruch nicht vorschnell aufgeben. Wir prüfen Ihre Rechte, schaffen Transparenz über den Nachlass und setzen Ihren Pflichtteil konsequent durch.

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