Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis nicht nur schnell – er kann auch erhebliche finanzielle und sozialrechtliche Folgen haben. Lassen Sie Angebot, Abfindung und Verhandlungsspielraum prüfen, bevor Sie unterschreiben. Klare Einschätzung. Bessere Verhandlungsposition. Kein vorschnelles Unterschreiben.

Im Detail

Unterschreiben Sie nicht unter Zeitdruck

Ein Aufhebungsvertrag wird häufig als unkomplizierte und faire Lösung präsentiert. Tatsächlich regelt er aber weit mehr als nur das Ende des Arbeitsverhältnisses: Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Resturlaub, Bonusansprüche, Arbeitszeugnis und mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.

Wer vorschnell unterschreibt, verzichtet unter Umständen auf Rechte und Verhandlungsspielraum. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Unterschrift kann deshalb wirtschaftlich entscheidend sein.

Reality Check: Das erste Angebot ist selten das letzte

Das erste Angebot des Arbeitgebers ist regelmäßig kein unveränderlicher Endpunkt. Es bildet häufig den Ausgangspunkt einer Verhandlung – und nicht deren Ergebnis.

Arbeitgeber kalkulieren bei Aufhebungsverträgen typischerweise mit Spielräumen. Sie wollen Planungssicherheit, eine schnelle Trennung, geringeres Prozessrisiko und eine klare Regelung ohne späteren Streit. Genau darin liegen Ansatzpunkte für bessere Konditionen.

Das zweite Angebot ist im Leben selten schlechter als das erste.

Das bedeutet nicht, dass jeder Vertrag zwingend nachverhandelt werden muss. Aber es bedeutet: Erst prüfen, dann strategisch entscheiden – und nur unterschreiben, wenn das Ergebnis zu Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Situation passt.

Was wir bei Ihrem Aufhebungsvertrag prüfen

Wir prüfen nicht nur einzelne Klauseln. Wir bewerten den Vertrag im Gesamtzusammenhang: Welche Rechte geben Sie auf, welche Risiken bestehen und welche Punkte können Sie noch für sich verbessern?

Abfindung und Berechnungsgrundlage

Wir prüfen, ob die angebotene Abfindung zur Ausgangslage passt und ob Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Kündigungsschutz, Prozessrisiko und Verhandlungsposition ausreichend berücksichtigt sind.

Beendigungsdatum und Kündigungsfrist

Ein ungünstig gewähltes Beendigungsdatum kann finanzielle Nachteile haben. Wir prüfen, ob gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Kündigungsfristen eingehalten werden und ob sich ein besserer Zeitpunkt verhandeln lässt.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Wir prüfen das Risiko und berücksichtigen bei der Gestaltung insbesondere Anlass, Beendigungszeitpunkt und Formulierung der Vereinbarung.

Freistellung, Urlaub und variable Vergütung

Wir prüfen, ob Freistellung, Resturlaub, Überstunden, Bonus, Provision, Aktienoptionen oder sonstige Vergütungsbestandteile korrekt und vollständig geregelt sind.

Arbeitszeugnis und Kommunikation

Ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis und eine klare Kommunikationsregelung können für den nächsten beruflichen Schritt genauso wichtig sein wie die Abfindung selbst.

Ausgleichsklausel und versteckte Verzichtserklärungen

Pauschale Ausgleichsklauseln können dazu führen, dass offene Ansprüche untergehen. Wir prüfen, welche Forderungen noch bestehen und was ausdrücklich vom Vergleich ausgenommen werden sollte.

Diese Hebel können Ihr Verhandlungsergebnis verbessern

Ein gutes Ergebnis entsteht selten allein durch die Frage nach einer höheren Abfindung. Häufig lässt sich die Gesamtposition über mehrere wirtschaftliche und rechtliche Hebel verbessern.

Kündigungsschutz und Prozessrisiko

Je unsicherer eine mögliche Kündigung für den Arbeitgeber wäre, desto größer kann sein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung sein. Die rechtliche Ausgangslage ist daher häufig ein zentraler Verhandlungsfaktor.

Zeitpunkt der Beendigung

Ein späteres Beendigungsdatum kann Einkommen sichern, die Kündigungsfrist berücksichtigen und Übergänge zum neuen Arbeitgeber oder zur Arbeitsagentur besser planbar machen.

Freistellung bei voller Vergütung

Eine unwiderrufliche oder widerrufliche Freistellung kann unterschiedlich wertvoll sein. Entscheidend ist, wie Urlaub, Überstunden, variable Vergütung und eine mögliche neue Tätigkeit geregelt sind.

Variable Vergütung und Nebenleistungen

Bonus, Tantieme, Provision, Dienstwagen, Aktienprogramme, betriebliche Altersversorgung und andere Nebenleistungen sollten nicht pauschal aus dem Blick geraten. Sie können den wirtschaftlichen Wert der Vereinbarung erheblich verändern.

Arbeitszeugnis und Außenwirkung

Eine verbindliche Zeugnisregelung, eine abgestimmte Kommunikationslinie und ein professioneller Austritt können für die nächste Bewerbung einen erheblichen Mehrwert haben.

Keine unnötigen Risiken beim Arbeitslosengeld

Die Gestaltung des Vertrags muss auch sozialrechtliche Folgen berücksichtigen. Eine gute Vereinbarung denkt nicht nur an die Abfindung, sondern an das Ergebnis nach Steuern, während einer möglichen Sperrzeit und bis zum nächsten Job.

Warum ein externer Verhandler oft bessere Ergebnisse erzielt

Bei einem Aufhebungsvertrag verhandeln Sie über Ihre eigene berufliche Zukunft, Ihr Einkommen und häufig auch über persönliche Enttäuschung oder Unsicherheit. Das macht die Situation verständlicherweise emotional.

Ein externer professioneller Verhandler bringt Distanz, Erfahrung und eine klare Strategie ein. Er kann rechtliche Risiken nüchtern bewerten, Forderungen strukturiert platzieren und auf Gegenangebote reagieren, ohne dass persönliche Betroffenheit die Verhandlung bestimmt.

Zugleich verändert anwaltliche Vertretung häufig die Verhandlungsdynamik. Der Arbeitgeber erkennt, dass der Vertrag geprüft wird, dass rechtliche Alternativen bekannt sind und dass ein Angebot nachvollziehbar begründet werden muss.

In eigenen Angelegenheiten ist man selten der beste Verhandler.
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Sollte ich das erste Angebot meines Arbeitgebers sofort unterschreiben?

In der Regel nein. Das erste Angebot ist häufig nicht das beste, sondern der Ausgangspunkt einer Verhandlung. Gerade bei Aufhebungsverträgen bestehen oft Spielräume bei Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis, Bonus und weiteren Regelungspunkten.

Kann sich mein Verhandlungsergebnis überhaupt noch verbessern?

Ja, oft an mehreren Stellen zugleich. Es geht nicht nur um eine höhere Abfindung, sondern auch um weitere Hebel wie Kündigungsfrist, Freistellung, Resturlaub, variable Vergütung, Dienstwagen, Zeugnis und die Gestaltung zur Verringerung von Sperrzeitrisiken beim Arbeitslosengeld.

Warum ist ein externer professioneller Verhandler oft sinnvoll?

Weil Verhandlungen in eigener Sache häufig emotional geführt werden. Ein externer Verhandler bringt Distanz, Erfahrung und eine klare Strategie ein und kann Angebote nüchterner bewerten, gezielt nachverhandeln und rechtliche Risiken besser in die Verhandlung einbeziehen.
Ablauf

So läuft die Prüfung und Verhandlung ab

Vertrag und Ausgangslage prüfen - Risiken und Verhandlungspotenzial bewerten

Sie senden uns den Entwurf des Aufhebungsvertrags sowie die wesentlichen Unterlagen, insbesondere Arbeitsvertrag, Nachträge, Informationen zur Vergütung und gegebenenfalls bereits geführte Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Wir analysieren den Vertragsentwurf, prüfen Kündigungsschutz und mögliche Risiken und zeigen Ihnen verständlich, welche Punkte verbessert, ergänzt oder gestrichen werden sollten.

Strategie und Ziel festlegen

Gemeinsam definieren wir Ihre Prioritäten: höhere Abfindung, längeres Beschäftigungsverhältnis, Freistellung, gutes Zeugnis, Schutz vor Sperrzeit oder eine Kombination dieser Ziele.

Verhandlung führen

Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation und Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Ziel ist eine belastbare Vereinbarung, die Ihre Interessen möglichst vollständig berücksichtigt.

Das sagen meine Mandanten

„Klare Handlungs­empfehlungen"

„Ihr ganzheitlicher und lösungsorientierter Ansatz, sowie ihre klaren Handlungsempfehlungen haben mir sehr geholfen. Ich habe mich bei Ihnen jederzeit sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement."

Gut Beraten bei Andreas Schruff

Aufhebungsvertrag jetzt prüfen lassen

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, sollten Sie diesen hinsichtlich rechtlicher Fallstricke und danach prüfen lassen, ob Sie wirtschaftlich etwas verschenken. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung Ihrer Situation und zeigen Ihnen, ob Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder eine andere Lösung der richtige Weg sind.

Eine Frau und ein Mann in Business Outfit beraten sich