Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oder Abfindungsverhandlungen prüfen lassen?
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten sich dagegen wehren oder eine längere Freistellung oder eine Abfindung verhandeln? Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten, wahren die Klagefrist und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht und verhandeln für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Im Detail
Wann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein kann
Ob eine Klage der richtige Schritt ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
Wir prüfen nicht nur, ob rechtliche Angriffspunkte bestehen, sondern besprechen auch mit Ihnen, welches Ziel Sie am besten verfolgen sollten.
In der Regel geht es weniger darum, allein die Wirksamkeit der Kündigung selbst anzugreifen - die meisten Arbeitnehmer wollen nach einer Kündigung nicht mehr beim Arbeitgeber weiter arbeiten -, sondern das Bestmögliche an Abfindung, Freistellung, etc. für Sie herauszuholen und Nachteile bei der Bundesangentur für Arbeit zu vermeiden.
Fehler bei Form und Zugang
Wir prüfen, ob die Kündigung die gesetzlichen Formvorgaben erfüllt, wirksam unterschrieben wurde und Ihnen rechtlich korrekt zugegangen ist.
Fehlender oder nicht tragfähiger Kündigungsgrund
Bei einer personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigung prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die Kündigung tatsächlich vorliegen und ob der Arbeitgeber diese im Streitfall darlegen kann.
Sonderkündigungsschutz
Besonderer Schutz kann unter anderem bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsratstätigkeit bestehen. In diesen Fällen gelten für Arbeitgeber zusätzliche Voraussetzungen.
Strategisches Ziel
Wir klären mit Ihnen, ob Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten möchten oder ob eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung mit Abfindung, Freistellung und gutem Zeugnis im Vordergrund steht.
Grundsätzlich gilt: Durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage verbessern Sie Ihre Verhandlungsposition ernorm. Je mehr Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen, desto mehr "Hebel" haben Sie, bzw. desto besser ist Ihre Verhandlungsmacht.
Typische Situationen - In diesen Fällen sollte eine Klage geprüft werden
• Sie haben eine ordentliche Kündigung erhalten.
• Ihr Arbeitgeber hat Ihnen fristlos gekündigt.
• Sie zweifeln die behaupteten Gründe der Kündigung an.
• Sie halten eine betriebsbedingte Kündigung oder Sozialauswahl (Sie haben z.B. Kinder, sind lange im Betrieb, etc.) für fehlerhaft.
• Sie wurden nach einer Krankheit oder wegen häufiger Fehlzeiten gekündigt.
• Sie stehen unter besonderem Kündigungsschutz.
• Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen eine Abfindung an, ohne dass die rechtliche Ausgangslage geklärt ist.
• Sie möchten Ihren Arbeitsplatz behalten oder die Bedingungen einer Beendigung verhandeln.
So läuft eine Kündigungsschutzklage ab
Schritt 1 – Kündigung und Unterlagen prüfen
Sie senden uns die Kündigung sowie die wichtigsten Unterlagen, insbesondere Arbeitsvertrag, Nachträge, Abmahnungen und relevante Korrespondenz. Wir prüfen Frist, Form und rechtliche Angriffspunkte.
Schritt 2 – Strategie festlegen
Gemeinsam klären wir Ihr Ziel: Weiterbeschäftigung, Abfindung, ein geordneter Austritt oder die Abwehr einer fristlosen Kündigung. Auf dieser Grundlage entwickeln wir das weitere Vorgehen.
Schritt 3 – Klage fristgerecht einreichen
Wir bereiten die Kündigungsschutzklage vor und reichen sie fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Ansprüche und Ziele von Beginn an klar berücksichtigt werden.
Schritt 4 – Gütetermin und Verhandlung
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren findet regelmäßig zunächst ein Gütetermin statt. Dort wird geprüft, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Kommt keine Einigung zustande, wird das Verfahren weitergeführt.
Schritt 5 – Vergleich oder Entscheidung
Viele Verfahren enden mit einem Vergleich. Je nach Ausgangslage können dabei unter anderem Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Resturlaub und ein passendes Beendigungsdatum geregelt werden.
Abfindung - Kündigungsschutzklage und Abfindung
Eine Kündigungsschutzklage führt nicht automatisch zu einer Abfindung. Der rechtliche Kern der Klage ist die Überprüfung, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet wurde.
In der Praxis kann die Klage dennoch ein entscheidender Hebel für Abfindungsverhandlungen sein. Wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist oder ein Prozessrisiko für den Arbeitgeber besteht, steigt häufig die Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Lösung.
Anwaltliche Unterstützung? – Warum eine klare Strategie entscheidend ist
Im Kündigungsschutzverfahren geht es häufig um mehr als die Frage, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Entscheidend können auch Einkommen, berufliche Perspektive, Arbeitszeugnis, Freistellung, Resturlaub und die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sein.
Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, Fristen zu sichern, Risiken einzuordnen und Verhandlungen nicht unvorbereitet zu führen. Wir vertreten Ihre Interessen klar, verständlich und mit Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Wie lange habe ich Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben?
Kann ich ohne Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhalten?
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Das sagen meine Mandanten
„Klare Handlungsempfehlungen"
„Ihr ganzheitlicher und lösungsorientierter Ansatz, sowie ihre klaren Handlungsempfehlungen haben mir sehr geholfen. Ich habe mich bei Ihnen jederzeit sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement."
Kündigungsschutzklage rechtzeitig prüfen lassen
Sie haben eine Kündigung erhalten? Lassen Sie Ihre Frist und Ihre Erfolgsaussichten kurzfristig prüfen. Wir zeigen Ihnen klar, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, und vertreten Sie auf Wunsch im gesamten Prozess – vor Gericht sowie gegenüber Ihrem Arbeitgeber.



