Arbeitsrecht

Erfolgsaussichten einer Kündigungs­schutzklage oder Abfindungs­verhandlungen prüfen lassen?

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten sich dagegen wehren oder eine längere Freistellung oder eine Abfindung verhandeln? Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten, wahren die Klagefrist und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber im Kündigungs­schutzverfahren vor dem Arbeitsgericht und verhandeln für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Im Detail

Wann eine Kündigungsschutz­klage sinnvoll sein kann

Ob eine Klage der richtige Schritt ist, hängt immer vom Einzelfall ab.

Wir prüfen nicht nur, ob rechtliche Angriffspunkte bestehen, sondern besprechen auch mit Ihnen, welches Ziel Sie am besten verfolgen sollten.

In der Regel geht es weniger darum, allein die Wirksamkeit der Kündigung selbst anzugreifen - die meisten Arbeitnehmer wollen nach einer Kündigung nicht mehr beim Arbeitgeber weiter arbeiten -, sondern das Bestmögliche an Abfindung, Freistellung, etc. für Sie herauszuholen und Nachteile bei der Bundesangentur für Arbeit zu vermeiden.

Fehler bei Form und Zugang

Wir prüfen, ob die Kündigung die gesetzlichen Formvorgaben erfüllt, wirksam unterschrieben wurde und Ihnen rechtlich korrekt zugegangen ist.

Fehlender oder nicht tragfähiger Kündigungsgrund

Bei einer personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigung prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die Kündigung tatsächlich vorliegen und ob der Arbeitgeber diese im Streitfall darlegen kann.

Sonderkündigungsschutz

Besonderer Schutz kann unter anderem bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsratstätigkeit bestehen. In diesen Fällen gelten für Arbeitgeber zusätzliche Voraussetzungen.

Strategisches Ziel

Wir klären mit Ihnen, ob Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten möchten oder ob eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung mit Abfindung, Freistellung und gutem Zeugnis im Vordergrund steht.

Grundsätzlich gilt: Durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage verbessern Sie Ihre Verhandlungsposition ernorm. Je mehr Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen, desto mehr "Hebel" haben Sie, bzw. desto besser ist Ihre Verhandlungsmacht.
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Typische Situationen - In diesen Fällen sollte eine Klage geprüft werden

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• Sie haben eine ordentliche Kündigung erhalten.
• Ihr Arbeitgeber hat Ihnen fristlos gekündigt.
• Sie zweifeln die behaupteten Gründe der Kündigung an.
• Sie halten eine betriebsbedingte Kündigung oder Sozialauswahl (Sie haben z.B. Kinder, sind lange im Betrieb, etc.) für fehlerhaft.
• Sie wurden nach einer Krankheit oder wegen häufiger Fehlzeiten gekündigt.
• Sie stehen unter besonderem Kündigungsschutz.
• Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen eine Abfindung an, ohne dass die rechtliche Ausgangslage geklärt ist.
• Sie möchten Ihren Arbeitsplatz behalten oder die Bedingungen einer Beendigung verhandeln.

So läuft eine Kündigungs­schutzklage ab

Schritt 1 – Kündigung und Unterlagen prüfen

Sie senden uns die Kündigung sowie die wichtigsten Unterlagen, insbesondere Arbeitsvertrag, Nachträge, Abmahnungen und relevante Korrespondenz. Wir prüfen Frist, Form und rechtliche Angriffspunkte.

Schritt 2 – Strategie festlegen

Gemeinsam klären wir Ihr Ziel: Weiterbeschäftigung, Abfindung, ein geordneter Austritt oder die Abwehr einer fristlosen Kündigung. Auf dieser Grundlage entwickeln wir das weitere Vorgehen.

Schritt 3 – Klage fristgerecht einreichen

Wir bereiten die Kündigungsschutzklage vor und reichen sie fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Ansprüche und Ziele von Beginn an klar berücksichtigt werden.

Schritt 4 – Gütetermin und Verhandlung

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren findet regelmäßig zunächst ein Gütetermin statt. Dort wird geprüft, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Kommt keine Einigung zustande, wird das Verfahren weitergeführt.

Schritt 5 – Vergleich oder Entscheidung

Viele Verfahren enden mit einem Vergleich. Je nach Ausgangslage können dabei unter anderem Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Resturlaub und ein passendes Beendigungsdatum geregelt werden.

Abfindung - Kündigungsschutzklage und Abfindung

Eine Kündigungsschutzklage führt nicht automatisch zu einer Abfindung. Der rechtliche Kern der Klage ist die Überprüfung, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet wurde.

In der Praxis kann die Klage dennoch ein entscheidender Hebel für Abfindungsverhandlungen sein. Wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist oder ein Prozessrisiko für den Arbeitgeber besteht, steigt häufig die Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Lösung.

Anwaltliche Unterstützung? – Warum eine klare Strategie entscheidend ist

Im Kündigungsschutzverfahren geht es häufig um mehr als die Frage, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Entscheidend können auch Einkommen, berufliche Perspektive, Arbeitszeugnis, Freistellung, Resturlaub und die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sein.

Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, Fristen zu sichern, Risiken einzuordnen und Verhandlungen nicht unvorbereitet zu führen. Wir vertreten Ihre Interessen klar, verständlich und mit Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

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Wie lange habe ich Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben?

In der Regel muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Da es auf den konkreten Einzelfall ankommt, sollte die Kündigung sofort geprüft werden.

Kann ich ohne Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhalten?

Das ist möglich, aber nicht selbstverständlich. Eine Klage kann die Verhandlungsposition deutlich verbessern, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist oder für den Arbeitgeber ein Prozessrisiko besteht.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich insbesondere nach dem Streitwert, dem Umfang der Tätigkeit und dem Verlauf des Verfahrens. Im Erstgespräch kann geklärt werden, welche Kosten entstehen und ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt.

Das sagen meine Mandanten

„Klare Handlungs­empfehlungen"

„Ihr ganzheitlicher und lösungsorientierter Ansatz, sowie ihre klaren Handlungsempfehlungen haben mir sehr geholfen. Ich habe mich bei Ihnen jederzeit sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement."

Gut Beraten bei Andreas Schruff

Kündigungs­schutzklage rechtzeitig prüfen lassen

Sie haben eine Kündigung erhalten? Lassen Sie Ihre Frist und Ihre Erfolgsaussichten kurzfristig prüfen. Wir zeigen Ihnen klar, ob eine Kündigungs­schutzklage sinnvoll ist, und vertreten Sie auf Wunsch im gesamten Prozess – vor Gericht sowie gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Eine Frau und ein Mann in Business Outfit beraten sich